Als Psychotherapeut bin ich gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes zur absoluten Verschwiegenheit über alle mir im Rahmen meiner Berufsausübung anvertrauten Geheimnisse verpflichtet. Die Verschwiegenheit ist ein hohes Gut in der Psychotherapie. Österreich ist weltweit eines der Länder mit der strengsten Verschwiegenheitspflicht in der Psychotherapie. Insbesondere im Jugendbereich gilt die Verschwiegenheit auch gegenüber Erziehungsberechtigten. Ihre Daten werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt. Die Schweigepflicht kann nur in seltenen Fällen, zB. bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, aufgehoben werden.